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Mehrsprachige Ausstellungstexte im Jahr 2025: barrierefrei, suchbar, museal

Joachim Rodriguez y Romero
Joachim Rodriguez y Romero
Fr., 12. September 2025, 15:14 CEST

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Museen und Ausstellungen leben von den visuellen Eindrücken sowie den transportierten Informationen. Gibt es bei den Informationen jedoch Barrieren, dann ist der Besuch solcher Veranstaltungen getrübt. Im Jahr 2025 schickt sich der European Accessibility Act an, diese Barrieren zu beheben.

Inhaltsverzeichnis Einblenden
1 Das bedeutet Barrierefreiheit in Museen
2 So setzen Museen die Anforderungen der Europäischen Union um
3 Vorteile für Touristen und Besucher: Informationen sind einfacher zugänglich
3.1 Das könnte Sie auch interessieren:

Das bedeutet Barrierefreiheit in Museen


Beim Thema Barrierefreiheit denken viele Menschen zunächst an Rampen oder Toiletten, die für Personen mit Beeinträchtigungen gestaltet sind. Körperliche Beeinträchtigungen sind jedoch nur eine Barriere, die Menschen im Alltag von bestimmten Aktivitäten ausschließt. Es gibt auch Barrieren, die den Informationsfluss stören oder behindern.

Solche Barrieren können beispielsweise mit der Sprache, digitalen Plattformen oder kognitiven Hindernissen zusammenhängen. An diesem Punkt setzt der European Accessibility Act an. Diese Richtlinie der Europäischen Union hat das Ziel, Barrieren im öffentlichen Raum abzubauen und allen Menschen einen einfachen Zugang zu Diensten sowie Informationen zu ermöglichen.

Im Kontext der barrierefreien Museen bedeutet dies, dass Informationen für alle Besucher möglichst einfach und ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Das bezieht sich unter anderem auf die digitalen Systeme, die zur Verfügung stehen, Label von Ausstellungsstücken oder Audioguides. 

So setzen Museen die Anforderungen der Europäischen Union um

Museen sind durch den European Accessibility Act in der Pflicht, einen barrierefreien Zugang zu Ausstellungen und Informationen zu gewährleisten. Das erfordert in vielen Fällen die Anpassung der Ausstellungen sowie der technischen Ausstattung. So ist eine flächendeckende WLAN-Infrastruktur in Museen hilfreich, um den Besuchern einen permanenten Zugang zu digitalen Diensten zu ermöglichen. Alleine auf diesem Weg ist es möglich, mit einer App Bildunterschriften in die eigene Sprache zu übersetzen.

Museen sind durch den European Accessibility Act in der Pflicht, einen barrierefreien Zugang zu Ausstellungen und Informationen zu gewährleisten
Museen sind durch den European Accessibility Act in der Pflicht, einen barrierefreien Zugang zu Ausstellungen und Informationen zu gewährleisten.
Foto von MF Evelyn @liaoweimeifang, via Unsplash

Darüber hinaus müssen eine Vielzahl an Ausstellungsstücken mit Untertiteln sowie alternativen Texten versehen werden. Hier spielt die Mehrsprachigkeit eine zentrale Rolle. Innerhalb der EU sollten Informationen zumindest als englische Übersetzungen bereitgestellt werden. Viele Museen gehen darüber hinaus und liefern Informationen in Deutsch, Französisch und oftmals auch in spanischer Sprache. QR-Codes sind eine weitere Maßnahme, um die Barrierefreiheit in Ausstellungen zu gewährleisten. Besucher können diese QR-Codes mit dem eigenen Smartphone einscannen und dort mehrsprachige Informationen.

Für diese Aufgabe nehmen viele Museen die Hilfe von Fachkräften in Anspruch. Die Dienste von Übersetzern oder Synchronsprechern sind jetzt gefragt, um die Informationen von Ausstellungen sowie in Museen in verschiedenen Sprachen bereitzustellen. Das betrifft zum Beispiel auch Audioguides für Museen und Ausstellungen. Auch die Inhalte von Webseiten werden in diesem Zuge in mehrere Sprachen übersetzt, was ebenfalls fähige Arbeitskräfte erfordert. Dabei ist auf eine verständliche und einfache Sprache zu achten, was eine weitere Vorgabe der europäischen Richtlinie ist.

Vorteile für Touristen und Besucher: Informationen sind einfacher zugänglich


Von der neuen EU-Richtlinie, die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt wird, profitieren Besucher von Ausstellungen und Museen besonders. Das gilt speziell für Touristen. Wer zum Beispiel gerne auf kunstvollen Reiserouten Museen und Ausstellungen in ganz Europa entdeckt, ist bestimmt schon einmal auf Barrieren getroffen. Das können audiovisuelle Touren oder Informationen in Papierform sein, die nur in der Landessprache vorhanden sind.

Zukünftig stehen Touristen in allen Ländern der EU barrierefreie Informationen zur Verfügung, zumindest in digitaler Form. Das reicht von Webseiten mit mehrsprachigen Informationen bis hin zu Führungen mit übersetzten Audioguides. Damit sind Kulturreisen dank des European Accessibility Acts in Zukunft noch informativer und somit interessanter.

Inhaber und Geschäftsführer von Kunstplaza. Publizist, Redakteur und passionierter Blogger im Bereich Kunst, Design und Kreativität seit 2011.
Joachim Rodriguez y Romero

Inhaber und Geschäftsführer von Kunstplaza. Publizist, Redakteur und passionierter Blogger im Bereich Kunst, Design und Kreativität seit 2011. Erfolgreicher Abschluss in Webdesign im Rahmen eines Hochschulstudiums (2008). Weiterentwicklung von Kreativitätstechniken durch Kurse in Freiem Zeichnen, Ausdrucksmalen und Theatre/Acting. Profunde Kenntnisse des Kunstmarktes durch langjährige journalistische Recherchen und zahlreichen Kooperationen mit Akteuren/Institutionen aus Kunst und Kultur.

www.kunstplaza.de/

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