Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft rechtliche Schritte gegen einen Anbieter von generativer KI eingeleitet. Dies geht aus einer Erklärung von Tobias Holzmüller, dem Vorstandsvorsitzenden der GEMA, hervor, die in der neuesten Ausgabe von Politik & Kultur, der Publikation des Deutschen Kulturrates, veröffentlicht wurde.
Das Aufkommen der generativen künstlichen Intelligenz hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Musikindustrie sowie andere Sektoren. KI-Tools erweisen sich als wertvolle Hilfsmittel im kreativen Prozess.
Dennoch besteht das Risiko, dass diese Technologie Teile des kreativen Schaffens ersetzen könnte. In der Stellungnahme wird hier explizit der Bereich der Hintergrundmusik erwähnt. Eine von der GEMA in Zusammenarbeit mit ihrer französischen Partnerorganisation SACEM in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass bis 2028 rund 27 Prozent der Einnahmen von Urhebern zu den Technologieunternehmen umgeleitet werden könnten.
Ironischerweise nutzt die Branche die Werke der Kreativen, um konkurrenzfähige Produkte zu entwickeln, die diese ihrer Existenzgrundlage berauben können. Wie reagiert eine Verwertungsgesellschaft mit über 95.000 Mitgliedern auf solch grundlegende Veränderungen?
Da die wirtschaftlichen Erfolge der KI-Industrie stark auf den Inhalten beruhen, die von Kreativen geschaffen wurden – das 2015 gegründete Unternehmen OpenAI erzielt mittlerweile einen Jahresumsatz von über 2 Milliarden Dollar – ist es nur logisch, eine Vergütung für die Nutzung der geschützten Rechte zu verlangen, um entstandene Schäden auszugleichen.
GEMA legt Lizenzmodell vor
Die GEMA hat ein Lizenzmodell entworfen, das eine Entlohnung für das Training von KI-Modellen und -Systemen sowie für die Generierung von Inhalten und deren Monetarisierung vorsieht. Die Industrie zeigt sich jedoch zögerlich, da zahlreiche rechtliche Fragen im Bereich der generativen künstlichen Intelligenz noch ungeklärt sind. Dazu gehören unter anderem der Rechtevorbehalt für Text- und Datenanalysen, die Transparenzpflichten der Anbieter, die territoriale Anwendbarkeit des Urheberrechts und der Schutz generierter Inhalte.
Rechtliche Lage in den USA und Europa mit entscheidendem Unterschied
Diese rechtliche Lage, die in der Tat sehr unübersichtlich ist, verdeckt oft das Wesentliche: In den USA wird derzeit darüber diskutiert, ob durch das Training der Modelle eine Vergütungspflicht entsteht oder ob dies unter der sogenannten Fair Use-Doktrin des US-Rechts erlaubnis- und vergütungsfrei möglich ist. In Kontinentaleuropa ist die Rechtslage jedoch klarer: Das Training von KI-Modellen mit geschützten Werken sowie deren anschließende Verwertung müssen vergütet werden, sofern sich die Rechteinhaber dies vorbehalten haben.
Alle wesentlichen Rechteinhaber haben einen solchen Vorbehalt erklärt. Dennoch erfolgt keine Vergütung. Es ist unbestritten, dass bestehendes Recht zunächst ausgelegt werden muss, um Klarheit zwischen allen Beteiligten – seien es Rechteinhaber, Urheber oder nationale und internationale Politik – zu schaffen“,
so Holzmüller in seiner Stellungnahme.
Die Klage gegen OpenAI
Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit den bekanntesten Anbieter OpenAI wegen der Nutzung ihrer Rechte vor dem Landgericht München verklagt. Damit geht sie einen ersten Schritt zur Wahrung ihrer Interessen und insbesondere der ihrer Mitglieder. Der Chatbot ChatGPT konnte Originaltexte zahlreicher Songs wiedergeben.
Dies beweist nicht nur, dass es sich um lizenzpflichtige Vorgänge handelt, sondern auch, dass das zugrunde liegende Modell mit diesen Werken trainiert wurde und Vervielfältigungen in den trainierten Systemen vorhanden sind. Diese Erkenntnis ist entscheidend, da sie zeigt, dass die fehlende Transparenz beim Training die Rechteinhaber daran hindert, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Nicht ohne Grund stehen die Transparenzpflichten der Anbieter im Mittelpunkt der aktuellen Debatte in Brüssel. Das neu gegründete AI-Office hat die Aufgabe, ein Template für die Angaben der Anbieter zu erstellen, das diese gemäß dem AI Act einhalten müssen. Sie sind verpflichtet, gegenüber den Behörden eine „sufficiently detailed summary“ über ihren Trainingsprozess vorzulegen.
Die Tech-Lobby versucht vehement, eine größere Transparenz zu verhindern und verweist dabei vor allem auf den Aufwand durch Berichtspflichten. Es bleibt zu hoffen, dass diese vorgeschobene Position politisch nicht Gehör findet. Denn es ist offensichtlich, dass Anbieter die genutzten Daten detailliert dokumentieren müssen; schließlich hängt der Erfolg eines Systems unmittelbar von der Qualität dieser Daten ab.
Die Weigerung zur Schaffung von Transparenz dient lediglich dem Verbergen begangener Urheberrechtsverletzungen“,
stellt Holzmüller klar.
Das Urheberrecht musste in der Vergangenheit stets neuen technologischen Herausforderungen trotzen. Oft war dies ein langwieriger und schmerzhafter Prozess, der letztlich eine Balance zwischen Rechteninhabern und Verwertern geschaffen hat. Dies ist notwendig, da beide Seiten voneinander abhängig sind.
Es ist entscheidend, dass der Anreiz zur Innovation nicht verloren geht. Die Klage der GEMA stellt einen wichtigen Schritt dar, um diesen Prozess voranzutreiben.
Den ganzen Beitrag lesen Sie in der neu erscheinenden Ausgabe 12/24-1/25 von Politik & Kultur.
Weitere Themen dieser Ausgabe:
- Kultur unter Druck
Fehlender Bundeshaushalt, unterfinanzierte Länder und Kommunen: ein Plädoyer für kreative Lösungen zur Kulturfinanzierung - Vertrauen in Museen
Eine Studie des Instituts für Museumsforschung macht deutlich: Museen gehören zu den vertrauenswürdigsten Institutionen - Kultur-Populismus
Nach der Wahl erlebt die Slowakei drastische Eingriffe, Einflussnahme und Personalentscheidungen im Kulturbereich - „Let’s Remember!“
Computer- und Videospiele können zur Vermittlung von Geschichte und zu einem lebendigen Gedenken in der Gegenwart beitragen - Fokus Medienpolitik
Stimmen aus Politik, Medien und Zivilgesellschaft zur Rundfunkreform
Politik & Kultur ist die Zeitung des Deutschen Kulturrates. Sie wird herausgegeben von Olaf Zimmermann und Theo Geißler. Sie erscheint zehnmal jährlich und ist erhältlich in Bahnhofsbuchhandlungen, an großen Kiosken, auf Flughäfen und im Abonnement: Einzelpreis: 4,00 Euro, im Abonnement: 30,00 Euro (inkl. Porto), im Abonnement für Studierende: 25 Euro (inkl. Porto).
Inhaber und Geschäftsführer von Kunstplaza. Publizist, Redakteur und passionierter Blogger im Bereich Kunst, Design und Kreativität seit 2011. Erfolgreicher Abschluss in Webdesign im Rahmen eines Hochschulstudiums (2008). Weiterentwicklung von Kreativitätstechniken durch Kurse in Freiem Zeichnen, Ausdrucksmalen und Theatre/Acting. Profunde Kenntnisse des Kunstmarktes durch langjährige journalistische Recherchen und zahlreichen Kooperationen mit Akteuren/Institutionen aus Kunst und Kultur.