Kulturinstitutionen sehen sich derzeit einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber, die oft komplex und vielschichtig sind. In einer Welt, in der das Bewusstsein für Nachhaltigkeit kontinuierlich wächst, sind auch Institutionen, Einrichtungen und Marktteilnehmer der Kunst- und Kreativwirtschaft gefordert, ihre Prozesse und Abläufe verstärkt auf ökologische und gesellschaftliche Aspekte auszurichten.
Die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Nachhaltigkeit transparent zu machen und deren Wirksamkeit nachzuweisen, wird immer dringlicher. Das zeigen nicht nur jüngste Klimakatastrophen und deren Folgen mehr als deutlich. Seitdem sich die Europäische Union 2019 dem Green Deal verschrieben hat, werden mehrere Anforderungen an Wirtschaftsteilnehmer herangetragen, sei es von der Öffentlichkeit, staatlichen Stellen oder auch den eigenen Zielgruppen – deren Erwartungen steigen.
Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, ist es entscheidend, den ersten Schritt in Richtung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu gehen. Diese Richtlinie stellt eine fundamentale Grundlage dar, um sicherzustellen, dass institutionelle Aktivitäten nicht nur nachhaltig sind, sondern auch entsprechend kommuniziert werden. Auf der Webseite des Rats für Nachhaltige Entwicklung (RNE)* finden Interessierte nun hilfreiche Informationen und einen klar strukturierten Überblick darüber, wie diese ersten Schritte konkret aussehen können.
Auch auf den Webseiten des Deutschen Nachhaltigkeitskodex wurden Leitfäden, Handlungsempfehlungen, Factsheets, Erklärvideos und Unterstützungsdokumente zum Download bereitgestellt. Dort wird umfassend erläutert, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um langfristige Ziele rund um die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) effektiv umzusetzen. Der Fokus liegt dabei auf praktikablen Lösungen und Anleitungen für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrukturen. Es ist ein Prozess, der nicht nur Zeit erfordert, sondern auch Engagement und Weitblick.

Bildquelle: jcomp, via Freepik
Aber keine Sorge! Jeder kleine Schritt zählt, und je früher man beginnt, desto optimaler ist man gerüstet für die Anforderungen der Zukunft. Lassen Sie uns gemeinsam diese Reise beginnen und herausfinden, wie Kulturinstitutionen in dieser neuen Ära des verantwortungsvollen Wirtschaftens erfolgreich und standardkonform navigieren können.
CSRD-Regulatorik – Worum geht es?
Startschuss mit dem European Green Deal
2019 wurde der European Green Deal* vereinbart. Klimawandel und Umweltzerstörung sind existenzielle Bedrohungen für Europa und die Welt und mit diesem wegweisenden Schritt wollte man endlich ein starkes Zeichen setzen. Mit dem Deal möchte die EU den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen, die
- bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt,
- ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt,
- eine Vorreiterrolle in der Nutzung von neuen Marktchancen einnimmt,
- und eine sozial verträgliche Transformation schafft.
Die damit einhergehenden Maßnahmen der EU kosten bis 2030 etwa 260 Milliarden € pro Jahr. Die Kosten, wenn wir nicht handeln (sog. Costs of Inaction), bezifferte man deutlich höher: Mindestens 400 Milliarden € pro Jahr seien die entstehenden Folgekosten fürs Nichthandeln.

Bildquelle: Europäische Kommission
So macht Klimapolitik auch aus wirtschaftlicher Sicht durchaus Sinn. Damit wir schnell ins Handeln kommen, hat die EU entsprechende Regularien und Richtlinien aufgesetzt. Womit wir zur CSRD kommen.
CSRD – Die Richtlinie zur Haltigkeitsberichterstattung für Unternehmen
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) bringt eine klare Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich und definiert präzise, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit und CO2-Bilanz berichten sollen. Als Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) definiert sie, welche Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet sind und wie diese Berichterstattung strukturiert sein sollte.
In insgesamt 90 Richtlinien wird festgelegt, wo genau berichtet werden muss, über welche Themen und in welchem Zeitraum diese Informationen bereitgestellt werden.
Ein bedeutender Aspekt ist die Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer, wobei eine tiefgehende Prüfung nicht notwendig ist. Die Berichtspflicht erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette und betrifft alle internen sowie externen Ressourcen, die ein Unternehmen benötigt, um seine Ziele zu erreichen. Besonders auf der Management- und Führungsebene besteht eine klare Verpflichtung zum Klimaschutz.
Für das Berichtsjahr 2025 sind eine Vielzahl von Kapitalgesellschaften (die Plattform greenly geht von etwa 50.000 Unternehmen in DE aus*) berichtspflichtig – nämlich diejenigen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- mehr als 250 Mitarbeiter:innen
- mehr als 50 Millionen Euro Umsatz
- mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme
Die sogenannte Omnibus-Verordnung vom 26. Februar 2025 hat nun den Kreis der betroffenen Unternehmen angepasst, indem das Kriterium für die Mitarbeiter:innenzahl auf mehr als 1.000 angehoben wurde. Am 3. April hat das Europäische Parlament dem „Stop-the-Clock“-Vorschlag zugestimmt, der die CSRD-Pflichten für Unternehmen der zweiten und dritten Welle um jeweils zwei Jahre nach hinten verschiebt. Der Rat der Europäischen Union stimmte am 14. April 2025 zu.*
Die Stop-the-Clock-Regelung trat folglich nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 16. April 2025 in Kraft.* Die Integration in das deutsche Recht steht – ähnlich wie die Umsetzung der CSRD insgesamt – noch aus. Eine detaillierte Analyse der Omnibusverordnung liefert Green Vision Solutions*.
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen nun vollständig aus dem Anwendungsbereich der CSRD ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass KMU entlastet werden, indem die Unternehmen, die durch die CSRD zur Berichterstattung verpflichtet sind, nicht mehr angehalten sind, sämtliche Informationen von KMU für ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfassen.
Wichtig ist, dass der Nachhaltigkeitsbericht Teil des Lage-, Geschäfts- oder Finanzberichts sein muss.
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Zukünftig werden Informationen zur Nachhaltigkeit im Lagebericht gemäß einheitlicher Berichtsstandards der EU präsentiert. In diesem Zusammenhang hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission zunächst sektorübergreifende Standards (Set 1) entwickelt und diese Ende November 2022 an die EU-Kommission übermittelt. Am 31. Juli 2023 veröffentlichte die EU-Kommission den delegierten Rechtsakt zu Set 1 der ESRS.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) folgen der CSRD und regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen der Europäischen Union im Detail, um Vergleichbarkeit über Jahre und Gruppen hinweg zu gewährleisten. Die Standards gliedern sich in vier Hauptbereiche mit insgesamt 12 Unterpunkten: Allgemeine Standards, Umwelt-Standards (z.B. Klimawandel, Ressourcennutzung), soziale Standards (z.B. Belegschaftsfragen) und Governance-Standards.
Insgesamt sind etwa 1.000 Datenpunkte vorgesehen, wobei nicht alle zwingend erfüllt werden müssen.
Im Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden relevante Themen für jedes Unternehmen identifiziert, um passende Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln. Der Prozess sollte breit angelegt sein und Stakeholder sowie Mitarbeiter:innen einbeziehen. Festgelegte Kennzahlen sind im Berichtswesen und Managementsystem des Unternehmens zu integrieren, um die Fortschritte sichtbar zu halten und aktiv an den Zielen zu arbeiten.
Die aktuellen sektorübergreifenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.*
EU-Taxonomie-Verordnung
Die EU-Taxonomie ist das dritte Glied in der Regularienkette und klassifiziert Wirtschaftsaktivitäten nach ihrer Nachhaltigkeit im Einklang mit der EU-Strategie. Seit 2022 werden diese Aktivitäten anhand der Kriterien „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ bewertet.
Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Nachhaltigkeitsberichten darzulegen, wie sie zu den sechs Umweltzielen beitragen, darunter der Schutz von Wasserressourcen und die Förderung einer Kreislaufwirtschaft. Der EU-Taxonomie-Navigator hilft Firmen, klimasensible Entscheidungen zu treffen, auch für kulturelle und bildungsnahe Einrichtungen wie Bibliotheken und Museen.
Teil der Verordnung ist zudem die Empfehlung zur Durchführung einer Risikoanalyse, um potenzielle Risiken und Chancen, die durch den Klimawandel entstehen können – etwa durch Extremwetterereignisse – zu identifizieren.
Was bedeuten CSRD und ESRS für die Kunst- und Kreativwirtschaft?
In Deutschland prägen rund 238.000 Unternehmen und freiberuflich Selbstständige die Kultur- und Kreativwirtschaft, zu der Architekten, Künstler, Musiker, Filmemacher sowie Games-Entwickler gehören. Diese Branche trägt mit etwa zwei Millionen Erwerbstätigen erheblich zur volkswirtschaftlichen Gesamtleistung bei und erzielte 2023 einen Umsatz von 204,6 Milliarden Euro, was 2,2 Prozent des gesamten deutschen Wirtschaftsumme entspricht.*
Die Kultur- und Kreativwirtschaft umfasst erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen, die sich mit der Schaffung, Produktion und Verbreitung kultureller Güter und Dienstleistungen befassen.
Soloselbständige, Kleinstunternehmen und KMU sind NICHT betroffen
Die gute Nachricht schon mal vorab: Die allermeisten Selbständigen und Kleinstunternehmen brauchen sich keine Sorgen zu machen. Spätestens seit der Omnibus-Verordnung und der Stop-the-Clock-Regelung sind sie genauso wie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vollständig aus dem Anwendungsbereich der CSRD ausgeschlossen.
Museen und Kulturinstitutionen
Obwohl Museen und weitere kulturelle Institutionen und Einrichtungen nicht direkt zur Berichterstattung verpflichtet sind, können Stakeholder und Förderer trotzdem eine CSRD-ähnliche Berichterstattung verlangen. Zudem können Museen als Zulieferer oder Kooperationspartner Teil der Wertschöpfungskette eines anderen berichtspflichtigen Unternehmens sein.
- Energienutzung & Transportwesen, Besucher:innenmobilität (E1 Klimawandel)
- Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft (Re-Use, Re-Cycle) (E5)
- Arbeitsbedingungen, Diversität, Work-Life-Balance im Bereich der Mitarbeiter:innen (S1 Arbeitskräfte des Unternehmens) und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2)
- Wissensvermittlung im Sinne des Bildungsauftrages, niederschwellige Zugangsmöglichkeiten wie freier Eintritt, Inklusion (S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen)
- Unternehmenskultur & politisches Engagement (G1 Unternehmensführung)
Diese Aufstellung kann für deutsche Museen analog übernommen werden.
Bei Museen, Kulturinstitutionen und Einrichtungen der öffentlichen Hand kann auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. in Vorbildfunktion oder als gesellschaftliche Vorreiter) die Entscheidung für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der CSRD getroffen werden. Hierfür hat die EFRAG maßgeschneiderte Standards für nicht berichtspflichtige KMU formuliert, die auf freiwilliger Basis (VSME) berichten möchten.
Der EU-Taxonomie-Navigator* hilft kulturellen Einrichtungen, umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen; dazu zählen auch: Bibliotheken, Archive, Museen und kulturelle Aktivitäten.
Kunsthandel
Kunsthändler, Galerien und privatwirtschaftliche Akteure der Kunst- und Kreativwirtschaft können direkt von der Direktive betroffen sein, sofern sie zwei der oben genannten Größenkriterien erfüllen.
Gaming-Industrie
Da es sich auch hier in aller Regel um kapitalorientierte Privatunternehmen handelt, greift hier ebenfalls die oben genannte Schwelle.
Mit Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordert? So holen Sie sich Unterstützung!
Gesetzestexte und Orientierungshilfen vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex
Die CSRD wird in Deutschland wohl trotz Omnibus-Verordnung noch über 15.000 Firmen dazu verpflichten, ihre Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit gemäß dem einheitlichen Berichtsstandard der EU offen darzulegen. Auf den Webseiten des Deutschen Nachhaltigkeitskodex werden betroffene Unternehmen dabei unterstützt, die Anforderungen der CSRD zu erfüllen.
Orientierungshilfen und praktische Leitfäden zeigen auf, wie sie schrittweise interne Strukturen entwickeln, Daten erfassen, aufbereiten und letztendlich gesetzeskonform veröffentlichen.
Handlungshilfe von IZU/BIHK: In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD

Die Handlungshilfe der Bayerischen IHK in Zusammenarbeit mit dem Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der neuen CSRD-Richtlinie und den europäischen Standards (ESRS). Sie ist besonders für betroffene Unternehmen gedacht, bietet jedoch auch KMU eine unersetzliche Orientierung.
Die Anleitung umfasst eine Einführung in die Anforderungen der CSRD und ESRS sowie einen Fokus auf den Aufbau eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements. Sie ist in zehn aufeinanderfolgende Schritte gegliedert, die flexibel je nach Kenntnisstand angewendet werden können.
Praktische Checklisten erleichtern das Nachverfolgen von Aufgaben.
Professionelle Beratung durch Nachhaltigkeitsfachleute
Oftmals ist man in den Händen von Fachleuten am besten aufgehoben. Das gilt insbesondere bei komplexen Thematiken wie CSRD und ESRS. greenly ist ein Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, andere Firmen dabei zu unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und entsprechende Berichterstattungsanforderungen zu erfüllen.
Dies beginnt mit der Analyse der aktuellen Berichterstattungsstruktur und der Identifizierung von Lücken in Bezug auf die Anforderungen des CSRD Reporting und der ESRS.

Ein zentraler Aspekt der Unterstützung durch greenly ist die Bereitstellung von benutzerfreundlichen Tools, die es Unternehmen ermöglichen, ihre Emissionen zu messen und zu berichten. Diese Tools sind intuitiv gestaltet, sodass auch diejenigen in der Kreativwirtschaft, die möglicherweise weniger Erfahrung mit technischer Berichterstattung haben, sie leicht nutzen können. Durch die Automatisierung von Datensammelprozessen werden Fehler minimiert und der Zeitaufwand für die Berichterstattung erheblich reduziert.
greenly legt großen Wert darauf, maßgeschneiderte Strategien für jedes Unternehmen zu entwickeln. Dies bedeutet, die spezifischen Herausforderungen eines Unternehmens zu erkennen, sei es in der Produktion von Kunstwerken, im Betrieb von Ausstellungsräumen oder im Bereich des digitalen Designs. greenly bietet Workshops und Schulungen an, um Mitarbeiter auf allen Ebenen über die Bedeutung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsberichten zu informieren.
Dies umfasst die Erstellung transparenter und ansprechender Berichte, die das Engagement des Unternehmens für Nachhaltigkeit deutlich machen. Die Berichte können dann als kommunikatives Werkzeug genutzt werden, um Stakeholder zu informieren und zu inspirieren.
Quellen, fachliche Unterstützung und weiterführende Informationen:
- Rat für Nachhaltige Entwicklung: Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) berät die Bundesregierung zur Nachhaltigkeitspolitik, https://www.nachhaltigkeitsrat.de/
- Europäische Kommission: Der europäische Grüne Deal, https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de
- greenly: CSRD Reporting: für den Erfolg vereinfacht, https://greenly.earth/de-de/produkte/csrd-reporting
- KPMG Law Insights: Erstes Omnibus-Paket soll Pflichten der CSDDD, CSRD und EU-Taxonomie lockern, https://kpmg-law.de/erste-omnibus-verordnung-soll-die-pflichten-der-csddd-csrd-und-eu-taxonomie-lockern/
- RSM Ebner Stolz Group: Omnibus-Richtlinie: Stop-the-Clock-Vorschlag in Kraft und erster Austausch zu weiteren Vereinfachungen, https://www.ebnerstolz.de/de/unser-angebot/leistungen/wirtschaftspruefung/nachhaltigkeitsberichterstattung/omnibus-richtlinie-europaeisches-parlament-nimmt-stop-the-clock-vorschlag-an-86931.html
- Green Vision Solutions: Omnibus Verordnung: Weitreichende Erleichterungen für die CSRD – Aktueller Überblick, https://greenvisionsolutions.de/omnibus-verordnung/
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/berichtspflichten/corporate-sustainability-reporting-directive-csrd/
- Europäische Kommission: Erste europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-Erste-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Kultur- und Kreativwirtschaft, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/kultur-und-kreativwirtschaft.html
- Museumsbund Österreich: CSRD-Regulatorik – was kommt auf Museen zu?, https://www.museumsbund.at/museumspraxis/csrd-regulatorik-was-kommt-auf-museen-zu
- Europäische Kommission: EU Taxonomy Navigator – Libraries, archives, museums and cultural activities, https://ec.europa.eu/sustainable-finance-taxonomy/activities/activity/377/view
- IHK München und Oberbayern: In 10 Schritten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD – Handlungshilfe von IZU/BIHK, https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Nachhaltigkeit-CSR/Nachhaltigkeitsberichterstattung/10-schritte-nachhaltigkeitsberichterstattung/

Inhaber und Geschäftsführer von Kunstplaza. Publizist, Redakteur und passionierter Blogger im Bereich Kunst, Design und Kreativität seit 2011. Erfolgreicher Abschluss in Webdesign im Rahmen eines Hochschulstudiums (2008). Weiterentwicklung von Kreativitätstechniken durch Kurse in Freiem Zeichnen, Ausdrucksmalen und Theatre/Acting. Profunde Kenntnisse des Kunstmarktes durch langjährige journalistische Recherchen und zahlreichen Kooperationen mit Akteuren/Institutionen aus Kunst und Kultur.